An der Universität St.Gallen wird in folgenden Fällen regelmässig von der Verschiebbarkeit kollidierender Dienste ausgegangen:
- während der Assessment-Stufe, ausgenommen Rekrutierung und andere Einsätze von kurzer Dauer;
- während der zentralen Semesterprüfungen (Januar/Juni) sowie einer Vorbereitungszeit von fünf Wochen (s.a. unten);
- während eines Austauschsemesters im Ausland;
- während eines für die zivile Ausbildung notwendigen Praktikums bis zu vier Monaten Dauer;
- wenn eine unfreiwillige Semesterabsenz (gesundheitlich bedingt) von mehr als vier Wochen resultierte;
- im Kalenderjahr, in dem bereits eine Grundausbildung absolviert wird.
Prüfungsleistungen
Zur Verschiebung berechtigen Kollisionen mit den zentralen Prüfungen bzw. einer Vorbereitungszeit von fünf Wochen (für üblichen Prüfungsanfall). Auf Master-Stufe sind diese Zeiten teilweise anders definiert.
Für alle anderen Prüfungsleistungen haben Sie Anrecht auf alternative Lösungen, z.B. Nachholtermine, seitens der Universität. Auch für die »mündliche Mitarbeit« oder »Präsenz« dürfen dienstliche Absenzen nicht negativ angerechnet werden (Diskriminierungsverbot). Den genauen Modus können Sie mit den Dozenten direkt vereinbaren; verlangen diese eine Bestätigung oder bieten keine Lösung an, wenden Sie sich an uns.